Beitragsstabilisierungsgesetz

 

Bundeskanzler Friedrich Merz verfolgt das Ziel, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen. Die Bundesregierung begründet die geplante Stärkung mit der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der NATO. Vorgesehen sind höhere Ausgaben für Beschaffung, Personal, Unterbringung, Materialerhalt sowie Forschung und Entwicklung. [Quellen: Bundesregierung, Deutscher Bundestag]

Der Regierungsentwurf für 2027 sieht einen Verteidigungshaushalt von rund 109,7 Milliarden Euro vor. Das entspricht knapp 20 Prozent des geplanten Kernhaushalts des Bundes von 555,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2026 beträgt der Verteidigungshaushalt 82,7 Milliarden Euro. Er steigt damit um 27 Milliarden Euro beziehungsweise rund 33 Prozent. Zusätzlich sind für 2027 rund 30 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr vorgesehen, gegenüber 25,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Verteidigungshaushalt und Sondervermögen zusammen steigen von 108,2 auf 139,7 Milliarden Euro, also um 31,5 Milliarden Euro beziehungsweise rund 29 Prozent. Weitere 11,6 Milliarden Euro sind für die Unterstützung der Ukraine eingeplant. Die NATO-Quote beträgt 2026 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 2,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und soll bis 2029 auf 3,5 Prozent steigen. Eine genaue offizielle NATO-Quote für 2027 wird in den veröffentlichten Angaben zum Haushaltsentwurf nicht genannt. [Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesfinanzministerium]

Das im Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umfasst für 2027 Maßnahmen von knapp 19 Milliarden Euro. Damit sollen die erwarteten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, die Finanzierungslücke geschlossen und die Zusatzbeiträge stabilisiert werden. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreffen rund 2,7 Milliarden Euro die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Unter anderem entfällt die bisherige zusätzliche Vergütung für kurzfristig vermittelte Termine, offene Sprechstunden, ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und psychotherapeutische Leistungen. [Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Kassenärztliche Bundesvereinigung]

Die bisherige extrabudgetäre Vergütung wurde eingeführt, damit Praxen zusätzliche Termine und Behandlungen anbieten können. Auf dieser finanziellen Grundlage haben viele Praxen zusätzliches Personal eingestellt, Sprechstunden erweitert und weitere Behandlungskapazitäten geschaffen. Mit dem Wegfall der Vergütung entfällt ab 2027 die bisherige Finanzierung dieser zusätzlichen Ressourcen. Aus der Ärzteschaft werden bereits Personalabbau und die Rücknahme zusätzlicher Sprechstunden berichtet; Ärzteverbände erwarten einen weiteren Abbau dieser Kapazitäten. Davon betroffen sind unter anderem Vorsorgekoloskopien, gynäkologische Krebsfrüherkennung, Schwangerschaftsvorsorge, ambulante Operationen, kurzfristig vermittelte Facharzttermine und psychotherapeutische Leistungen. Die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten bleiben bestehen. Die dafür aufgebauten personellen und organisatorischen Kapazitäten können ohne die bisherige Finanzierung jedoch nicht überall im bisherigen Umfang erhalten werden. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind 2027 bundesweit rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht ausreichend finanziert. Ärzteverbände erwarten deshalb weniger verfügbare Termine und längere Wartezeiten. [Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berufsverband der Frauenärzte, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Medical Tribune/Berufsverband der Gastroenterologen]

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