Aktuelles

Beitragsstabilisierungsgesetz

 

Bundeskanzler Friedrich Merz verfolgt das Ziel, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen. Die Bundesregierung begründet die geplante Stärkung mit der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der NATO. Vorgesehen sind höhere Ausgaben für Beschaffung, Personal, Unterbringung, Materialerhalt sowie Forschung und Entwicklung. [Quellen: Bundesregierung, Deutscher Bundestag]

Der Regierungsentwurf für 2027 sieht einen Verteidigungshaushalt von rund 109,7 Milliarden Euro vor. Das entspricht knapp 20 Prozent des geplanten Kernhaushalts des Bundes von 555,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2026 beträgt der Verteidigungshaushalt 82,7 Milliarden Euro. Er steigt damit um 27 Milliarden Euro beziehungsweise rund 33 Prozent. Zusätzlich sind für 2027 rund 30 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr vorgesehen, gegenüber 25,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Verteidigungshaushalt und Sondervermögen zusammen steigen von 108,2 auf 139,7 Milliarden Euro, also um 31,5 Milliarden Euro beziehungsweise rund 29 Prozent. Weitere 11,6 Milliarden Euro sind für die Unterstützung der Ukraine eingeplant. Die NATO-Quote beträgt 2026 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 2,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und soll bis 2029 auf 3,5 Prozent steigen. Eine genaue offizielle NATO-Quote für 2027 wird in den veröffentlichten Angaben zum Haushaltsentwurf nicht genannt. [Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesfinanzministerium]

Das im Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umfasst für 2027 Maßnahmen von knapp 19 Milliarden Euro. Damit sollen die erwarteten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, die Finanzierungslücke geschlossen und die Zusatzbeiträge stabilisiert werden. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreffen rund 2,7 Milliarden Euro die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Unter anderem entfällt die bisherige zusätzliche Vergütung für kurzfristig vermittelte Termine, offene Sprechstunden, ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und psychotherapeutische Leistungen. [Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Kassenärztliche Bundesvereinigung]

Die bisherige extrabudgetäre Vergütung wurde eingeführt, damit Praxen zusätzliche Termine und Behandlungen anbieten können. Auf dieser finanziellen Grundlage haben viele Praxen zusätzliches Personal eingestellt, Sprechstunden erweitert und weitere Behandlungskapazitäten geschaffen. Mit dem Wegfall der Vergütung entfällt ab 2027 die bisherige Finanzierung dieser zusätzlichen Ressourcen. Aus der Ärzteschaft werden bereits Personalabbau und die Rücknahme zusätzlicher Sprechstunden berichtet; Ärzteverbände erwarten einen weiteren Abbau dieser Kapazitäten. Davon betroffen sind unter anderem Vorsorgekoloskopien, gynäkologische Krebsfrüherkennung, Schwangerschaftsvorsorge, ambulante Operationen, kurzfristig vermittelte Facharzttermine und psychotherapeutische Leistungen. Die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten bleiben bestehen. Die dafür aufgebauten personellen und organisatorischen Kapazitäten können ohne die bisherige Finanzierung jedoch nicht überall im bisherigen Umfang erhalten werden. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind 2027 bundesweit rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht ausreichend finanziert. Ärzteverbände erwarten deshalb weniger verfügbare Termine und längere Wartezeiten. [Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berufsverband der Frauenärzte, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Medical Tribune/Berufsverband der Gastroenterologen]

Digitalisierung und Optimierung der Praxisabläufe

 

Sehr geehrte Patient:innen,

wie Sie mittlerweile wissen, sind Digitalisierung und möglichst papierfreie Praxisabläufe meine Lieblingsthemen.

Da sich unsere Praxissoftware zum Glück ständig weiterentwickelt, nutze ich viele Gelegenheiten, auch auf noch nicht ganz fertige Beta-Züge aufzuspringen – allerdings nur in Bereichen, in denen Sie als Patient:innen davon unmittelbar nichts merken.

Zum Beispiel analysiert eine DSGVO-konforme, integrierte KI-Anbindung seit einigen Monaten sehr zielsicher unseren Schriftwechsel und kondensiert Arztbriefe auf die Kernaussagen. Das hilft erheblich, in der immer größer werdenden Datenflut den Überblick zu behalten. Die gleiche KI unterstützt uns auch beim Erstellen von Krankheitsberichten für Versicherungen und Ämter – oft sogar präziser, als wir Ärzt:innen das im hektischen Alltag aus dem Stand hinbekommen würden. Natürlich wird jedes generierte Schriftstück von uns gegengelesen und freigegeben.

Eine weitere KI-Applikation unterstützt – mehr oder minder zuverlässig – die Sprechstundendokumentation. Ziel ist, im Patientenkontakt die Aufmerksamkeit bei Ihnen statt beim Computer zu haben. Das klappt natürlich nicht immer. Aber unterm Strich empfinde ich in meinen Abläufen schon eine deutliche Fokusverschiebung: besonders dann, wenn Sie viel zu erzählen haben, aber nur wenige medizinische Maßnahmen oder Recherchen nötig sind. Man darf gespannt sein, was die Zukunft bringt.

Im direkten Patientenkontakt werden Sie in naher Zukunft einige Änderungen feststellen – und zwar mit gut getesteten und etablierten Softwaremodulen.


Weg mit Papierformularen

Wir versuchen, jegliche Papierformulare aus unseren Abläufen zu entfernen.

Bisher wurden z.B. Datenschutzerklärungen von uns für Sie aus dem Computer ausgedruckt, dann ausgehändigt, von Ihnen unterschrieben, zehn Minuten später wieder eingescannt und digital archiviert. Das Papieroriginal landete im Datenmüll …

Dieses Vorgehen ist zeitökonomisch und von der Prozesslogik her schlicht sinnfrei. Außerdem ist es – aus Umweltperspektive – wirklich fragwürdig. Und ja: teuer ist es auch noch.

Zum Wochenende habe ich auf digitale Patientenformulare umgestellt. Am Beispiel des Datenschutzformulars sieht der neue Ablauf so aus: Das System schickt jährlich eine E-Mail mit der Bitte, unsere AGBs und die Datenschutzerklärung digital zu aktualisieren. Über den enthaltenen Link unterschreiben Sie elektronisch. Die Formulare werden danach von uns gegengeprüft und korrekt zugeordnet. Fertig. Kein Papier mehr – und der Zeitgewinn ist enorm.

Wenn Sie in die Praxis kommen, erkennt das System, wenn Ihre Datenschutzerklärung veraltet ist. Wir schicken Ihnen dann entweder direkt eine E-Mail mit dem Link auf Ihr Smartphone – oder wir leihen Ihnen unser Praxis-iPad zum Ausfüllen. Die wenigen Patient:innen, die dazu nicht in der Lage sind, dürfen im Ausnahmefall weiterhin auf Papier unterschreiben.


Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA funktioniert gut – für diejenigen, die sie haben. Das sind zum Glück die meisten gesetzlich Versicherten. Wir laden bereits jetzt sehr konsequent Laborbefunde, Medikamentenpläne, Arztbriefe und in der Praxis erhobene Befunde hoch, damit Sie und auch unsere Kolleg:innen darauf zugreifen können. Zudem finden Sie dort Ihre digital signierten AUs.

Daraus ergeben sich einige Konsequenzen:

  • Routinemäßig werden wir keine AUs oder Laborbefunde mehr ausdrucken. Es besteht dafür schlicht keine Notwendigkeit mehr. Für die wenigen Patient:innen, die kein Smartphone/Tablet nutzen, machen wir Ausnahmen.

  • Beim Arztwechsel bevorzugen wir den Zugriff auf Daten aus der ePA – einfach, weil es logisch ist. Es wird einmal digitalisiert (nämlich dort, wo die Daten die Praxis verlassen) und danach nie wieder.


Rechnungswesen

Rechnungen versenden wir künftig routinemäßig per E-Mail. Auch hier gilt: Wer Papierrechnungen unbedingt braucht, bekommt sie – nach kurzer Rückmeldung.


Und warum gehen wir all diese Schritte? Weil Personal fehlt. Weil Arbeitszeit (und damit auch Lebenszeit) teuer ist. Und weil man Zeit nicht mit überholten und unnötigen Dingen füllen sollte. Jede Minute, die wir an der Bürokratiefront gewinnen, kommt am Ende wieder der Zwischenmenschlichkeit zugute. Und letztlich kommt es genau darauf in der Hausarztmedizin an.

Mathias Juraschek

Nicht ist beständiger als die Veränderung – neue Ärztin im Team der Hausarztpraxis Handewitt

Sehr geehrte Patienten

Mein Name ist Anna-Katharina Kruse, ich bin Fachärztin für Allgemeinmedizin und werde ab November 2025 die Nachfolge von Frau Dr. med. Pieper in der Hausarztpraxis Handewitt antreten.

Nach meiner Ausbildung in der Krankenpflege habe ich Medizin studiert und in verschiedenen Fachrichtungen gearbeitet – von Innerer Medizin und Notaufnahme über Geriatrie bis zur Kinder- und Jugendmedizin. Diese vielseitigen Erfahrungen helfen mir, Menschen in allen Lebensphasen ganzheitlich zu begleiten.

Ich freue mich sehr darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen und gemeinsam mit dem Team der Hausarztpraxis Handewitt für Ihre Gesundheit da zu sein.

Die elektronische Ersatzbescheinigung – eEB

Sehr geehrte Patienten

In Sachen Digitalisierung gibt es neues. Die elektronische Ersatzbesch3einigung.
Sollte die Gesundheitskarte mal nicht funktionieren (defekt oder abgelaufen), war es bisher nötig mir der Krankenkasse zu telefonieren.
Dann hat man einen neue Karte bestellt und vorübergehend eine Ersatzbescheinigung auf DinA4-Papier erhalten.
Seit diesem Quartal ist dies nicht mehr nötig. Mit Ihrer Smartphone-Krankenkassen-App können Sie ganz bequem elektronisch eine solche Bescheinigung anfordern.
Dazu müssen Sie lediglich den unten eingefügten QR-Code scannen. Dieser steht auch in der Praxis in Form von Aufstellern zur Verfügung.

Wir bekommen Zuwachs – Neue Partnerin in der Hausarztpraxis Handewitt

Sehr geehrte Patienten,

Ab dem 1.7.2025 dürfen wir eine neue Ärztin in der Hausarztpraxis Handewitt herzlich begrüßen. Frau Dr. med. Caroline Schlegel Buck ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und bringt einen weiteren Kassenarztsitz in die Hausarztpraxis Handewitt ein. Eine kurze Vorstellung finden Sie hier und in unserem Praxis-TV. Dennoch lassen wir es uns an dieser Stelle nicht nehmen, unsere neue Kollegin bereits hier einmal vorzustellen.

Das Praxisteam der Hausarztpraxis Handewitt

 

Die Elektronische Patientenakte – ePA3.0 – oder Patientenakte für alle

Sehr geehrte Patienten,

Insofern sie nicht widersprochen haben, wurde für sie alle ein elektronische Patientenakte bei einem Anbieter eingerichtet. Über den Sinn oder den Unsinn. Der Umsetzung dieser Patientenakte möchte ich an dieser Stelle nicht reden. Wenn man sich etwas näher mit dem Thema beschäftigt, sieht man, dass die elektronische Patientenakte jedoch einen Vorteil für uns alle darstellen kann.

Derzeit ist der Ablauf der Befüllung der Patientenakte folgendermaßen organisiert:

Beim Arztbesuch erhalten Sie, insofern sie das wünschen, die aktuell vom jeweiligen Arzt erhobenen Befunde. Im Falle der Hausarztpraxis, sind das im wesentlichen Laborergebnisse, sowie ein aktueller Medikamentenplan. Zudem besteht die Möglichkeit, ein aktuelles EKG auf ihrer Karte zu speichern.

Die Krankenkassen wieder rum sind dafür zuständig, ihre Patientenakte mit älteren Befunden zu befüllen.

Zudem besteht die Möglichkeit auch Facharzt Befunde auf ihre Karte zu laden. Das werden wir routinemäßig nicht machen, da der Zeitaufwand in der Regel den Praxis Ablauf springen durfte. Jedoch scheint es mir an dieser Stelle sinnvoll, vor eine Überweisung an einem mit Behandler, die relevanten Befunde auf ihre Karte zu laden, insofern diese noch nicht drauf sind. Der Arbeitsaufwand für die Befundübermittlung wäre dann ja ohnehin der gleiche.

Was an dieser Stelle wichtig ist: für den Zugriff auf ihre Patientenakte brauchen wir auch im Sprechzimmer beim Arzt Kontakt ihre Krankenkassenkarte. Denn nur durch stecken ihrer Krankenkassenkarte, erhalten wir Ärzte die Erlaubnis, auf Ihre digitale Akte zuzugreifen.

Nachdem ich mich etwas näher mit dieser Thematik beschäftigt habe, bin ich bereit, mich darauf einzulassen, und freue mich gemeinsam mit Ihnen, erste Experimente an der digitalen Akte zu starten.

Mathias Juraschek

Sprechstunden Zeiten

Terminsprechstunde:
Mo.-Fr.: 08:00-11:00 Uhr und
Mo., Di., Do.: 15:00-18:00 Uhr

Infektsprechstunde:
Mo.-Fr.: 11:00-12:00 Uhr

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